Die Stimmabgabe kann an Wahlständen am Campus Haarentor sowie am Campus Wechloy oder per Briefwahl erfolgen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Der schriftliche Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen muss bis zum 07.01.2022 beim Wahlausschuss des Studierendenparlaments eingegangen sein. Nach § 6 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist die Wahlberechtigung aufgrund eines amtlichen Lichtbildausweises zu prüfen.

Wie läuft die Briefwahl ab?

Sobald der schriftliche Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen eingegangen ist, sendet der Wahlausschuss der oder dem Wahlberechtigten folgende Briefwahlunterlagen zu:

1. Stimmzettel mit einem Stimmzettelumschlag
2. Wahlschein
3. Wahlbrief (frankierter Rückumschlag)
4. Briefwahlerläuterung

Die Wählerin oder der Wähler gibt bei der Briefwahl ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnet und in dem dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag verschließt. Mit einer entsprechenden Erklärung und dem Wahlschein ist der Stimmzettelumschlag persönlich bei dem Wahlausschuss abzugeben oder im Wahlbriefumschlag zuzusenden. Die Briefwahl ist von den Portokosten des innerdeutschen Postverkehrs freigestellt. Der Wahlbrief muss dem Wahlausschuss bis zum Ablauf des Wahlzeitraums zugegangen sein. (siehe § 6 der Wahlordnung der Studierendenschaft)

Mehr Informationen zu den Wahlen findet ihr auf der Seite des Wahlausschusses.