Verfasste Studierendeschaft

Alle Studierenden der Universität bilden die Studierendenschaft; „verfasst“ wird sie genannt, weil das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) Regelungen über ihren Status sowie ihre Rechte und Pflichten enthält. Zu den Rechten der Studierendenschaft zählt vornehmlich dasjenige der „Selbstverwaltung“ – so heißt es in § 20 Absatz 1 NHG: „Sie hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.“ Das NHG verpflichtet alle Mitglieder der Studierendenschaft zur Zahlung von Beiträgen, damit sie diese Aufgaben erfüllen kann.

Organisiert ist die verfasste Studierendenschaft nach dem Modell der parlamentarischen Demokratie: So gibt es mit dem Studierendenparlament (Stupa) ein legislatives und mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein exekutives Organ. Daneben existieren gemäß der Satzung, die sich die Studierendenschaft gegeben hat, noch einige andere Organe: der Ältestenrat, die Vollversammlung (VV), die Fachschaftsorgane (Fachschaftsvollversammlung und Fachschaftsrat), die Fakultätskonferenzen, die FachschaftsvertreterInnenvollversammlung (F3V), das Autonome Feministische FrauenLesbenReferat (FemRef), die Hochschulgruppe ausländischer Studierender (HGAS), das autonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (BeRef) und das autonome Schwulenreferat (SchwuRef). Alle diese Organe sollen auf verschiedene Weisen dazu beitragen, die Aufgaben der Studierendenschaft zu erfüllen.

Studierendenparlament (Stupa)

Das Studierendenparlament (Stupa) ist das beschlussfassende Gremium der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaft. In § 5 Absatz der Satzung der Studierendenschaft heißt es zu seinen Aufgaben: „Das Studierendenparlament beschließt in allen Belangen der Studierendenschaft, soweit durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Es ist insbesondere zuständig für 1. die Satzung, 2. die Ordnungen der Studierendenschaft, 3. den Haushaltsplan der Studierendenschaft, 4. die Wahl eines Präsidiums des Studierendenparlaments, 5. die Entscheidung über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in Dachverbänden und Zusammenschlüssen von Studierendenschaften, 6. die Wahl, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses.“

Nicht zuletzt die Ausrichtung des AStA wird also von den gewählten Parlamentsmitgliedern bestimmt. Ferner bildet das Stupa Ausschüsse wie etwa den Haushalts-, den Wahl- und den Verwaltungsausschuss und wählt die SemesterTicket-Härtefall-Kommission. Stupa-Sitzungen sind hochschulöffentlich, es tagt mindestens dreimal im Semester. Solange kein Sitz dauerhaft unbesetzt bleibt, besteht es aus 50 Mitgliedern. Die Beteiligung der Studierendenschaft an den Stupa-Wahlen war zuletzt jedes Jahr aufs Neue gering: 2018 lag sie immerhin noch bei 14,7 Prozent, 2019 nur noch bei 8,2 Prozent, 2020 bei 10,1 Prozent und 2021 unter Pandemie-Bedingungen schließlich bei gerade einmal 4,5 Prozent.

Mehr Informationen zum Stupa findet ihr unter: http://stupa-oldenburg.de.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die Studierendenschaft und ist ihr ausführendes Organ. Er besteht aus mindestens einer Sprecherin oder einem Sprecher, einer Finanzreferentin oder einem Finanzreferenten sowie weiteren Referentinnen und Referenten nebst Beauftragten. Die Zahl der Referentinnen und Referenten und ihre Arbeitsgebiete bestimmt das Stupa. Zurzeit decken die Referate des AStA folgende Themenbereiche ab: Finanzen, Soziales und studentische Angelegenheiten, Projektförderung, politische Bildung, interne und externe Hochschulpolitik, Kultur und Sport, Nachhaltigkeit sowie Öffentlichkeitsarbeit. Auf den wöchentlich stattfindenden Sitzungen des AStA wird die gemeinsame Arbeit besprochen, das heißt nicht zuletzt: es wird über Finanzanträge für geplante Vorhaben diskutiert und abgestimmt, hier werden aber auch jenseits dessen relevante hochschul- oder aber allgemeinpolitische Fragen erörtert. Zusätzlich unterhält der AStA ein breites Angebot an Beratungsstellen: von der Sozialberatung über jene zum Thema „Studieren mit Kind“ bis hin zur Hilfe für Migrantinnen und Migranten mit Blick auf das Studium.

Neben den oben genannten AStA-Referaten gibt es die autonomen Referate, deren Referentinnen und Referenten nicht vom Stupa gewählt werden, sondern von den Vollversammlungen der jeweiligen Statusgruppen, welche die autonomen Referate vertreten sollen. Derzeit bestehen hier das Autonome Feministische Referat (FemRef), das autonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (BeRef), das autonome Schwulenreferat (SchwuRef) und die Hochschulgruppe ausländischer Studierender (HGAS). Neben den autonomen Referaten gibt es das unabhängige Fachschaftenreferat, das von der Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter aller Fachschaften (F3V) gewählt wird.

Während der Vorlesungszeit finden die AStA-Sitzungen montags, aktuell ab 10.15 Uhr, online bei Big Blue Button unter folgendem Link statt: https://studconf.uol.de/b/ast-foq-vly. In der vorlesungsfreien Zeit findet nur alle zwei Wochen eine Sitzung statt. Diese Sitzungen sind öffentlich. Jede und jeder kann also teilnehmen, hat Rederecht und kann nach vorheriger Absprache etwa mit dem Vorstand Anträge einbringen.

Mehr Informationen zum AStA findet ihr unter: https://asta-oldenburg.de.